1.
Den Abwägungsvorschlägen zu den im
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Tourismus am Erlebnisbad)
und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Tourismus am Erlebnisbad“ wird
zugestimmt.
2.
Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt unter
Berücksichtigung der Ziffer 1 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Tourismus am Erlebnisbad) sowie den Bebauungsplan Nr. 75 „Tourismus am
Erlebnisbad“ einschließlich Begründungen mit Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als
Satzung.