Beschlussvorschlag
- Den
Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 45 „Eichenstraße / Lange Straße“ wird zugestimmt.
- Der Rat der
Gemeinde Bockhorn beschließt unter Berücksichtigung der Ziffer 1 die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Eichenstraße / Lange Straße“
einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.