Beschlussvorschlag

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Eichenstraße / Lange Straße“ wird zugestimmt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt unter Berücksichtigung der Ziffer 1 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Eichenstraße / Lange Straße“ einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.