Beschlussvorschlag

 

  1. Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger bzw. die Planungsbeiträge der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange werden gemäß der Beschlussempfehlung der Zusammenstellung vom 09.02.2017 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Wittenmoor“ wird als Satzung einschließlich Begründung beschlossen.