Beschlussvorschlag
- Die
Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger bzw. die Planungsbeiträge der
Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange werden gemäß der
Beschlussempfehlung der Zusammenstellung vom 09.02.2017 berücksichtigt
bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Wittenmoor“ wird als Satzung einschließlich
Begründung beschlossen.