Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

a)      Den Entwürfen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich Begründung wird zugestimmt.

 

b)      Die Planunterlagen für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.