Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen:

a)      Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellung vom 04.09.2012 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

b)      Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 einschließlich Begründung wird zugestimmt.

c)      Die Planunterlage einschließlich Begründung ist öffentlich gemäß § 3 Absatz 2 BauGB auszulegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu benachrichtigen.