Sitzung: 24.09.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 1
Vorlage: 2012/139
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a)
Die Anregungen
und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die
Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden gem. den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellung vom 04.09.2012
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des
Beschlusses.
b)
Dem Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 einschließlich Begründung wird
zugestimmt.
c)
Die
Planunterlage einschließlich Begründung ist öffentlich gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
auszulegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu
benachrichtigen.