Beschlussvorschlag

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.
  2. Die vorgestellten Vorentwurfsunterlagen werden zur Kenntnis genommen.
  3. Vor der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des FNP (Quartier Logemann) und des Bebauungsplanes Nr. 82 „Quartier Logemann“ sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.