Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das Jahresergebnis 2017. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 94.148,65 € wird der Investitionsrücklage zugeführt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des Bürgermeisters.

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