Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

  1. Das Ergebnis wird mit einem Überschuss von 766.455,82 € im ordentlichen Haushalt sowie mit einem Überschuss von 126.707,25 € im außerordentlichen Haushalt festgestellt.

  1. Das ordentliche Ergebnis von 766.455,82 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

  1. Das außerordentliche Ergebnis von 126.707,25 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.