Sitzung: 19.09.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/478
Beschlussvorschlag
- Der
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die
Entlastung erteilt.
- Das
Ergebnis wird mit einem Überschuss von 766.455,82 € im ordentlichen
Haushalt sowie mit einem Überschuss von 126.707,25 € im außerordentlichen
Haushalt festgestellt.
- Das
ordentliche Ergebnis von 766.455,82 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Das
außerordentliche Ergebnis von 126.707,25 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.