Beschlussvorschlag

 

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Klinkerhof“ wird zugestimmt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt unter Berücksichtigung der Ziffer 1 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 71 „Klinkerhof“ einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.