Beschlussvorschlag
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters
zur Kenntnis.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das
Jahresergebnis 2016. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 67.743,07 € wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der Jahresfehlbetrag
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.662,11 € wird aus der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die
Entlastung des Bürgermeisters.
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