Beschlussvorschlag
Frau Anke Emken wird gemäß den
Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes zur stellvertretenden
Wahlleiterin berufen. Die Berufung gilt bis zur nächsten Wahl der Vertretung.
Beschlussvorschlag
Frau Anke Emken wird gemäß den
Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes zur stellvertretenden
Wahlleiterin berufen. Die Berufung gilt bis zur nächsten Wahl der Vertretung.