Beschlussvorschlag
- Der
Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die
Entlastung erteilt.
- Das
Ergebnis wird mit einem Überschuss von 485.983,18 € im ordentlichen
Haushalt sowie mit einem Überschuss von 30.977,84 € im außerordentlichen
Haushalt festgestellt.
- Das
ordentliche Ergebnis von 485.983,18 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Das
außerordentliche Ergebnis von 30.977,84 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.