Beschluss
Der
Rat beschließt:
- Den Abwägungsvorschlägen zu den im
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 eingegangenen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 „Verbrauchermarkt Urwaldstraße“
wird zugestimmt.
- Der Rat der Gemeinde Bockhorn
beschließt unter Berücksichtigung der Ziffer 1 den Bebauungsplan „Verbrauchermarkt
Urwaldstraße“ einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.