Beschlussvorschlag

  1. Die fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bockhorn wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
  2. Der Vertrag über die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und Abwassersammelgruben mit der Firma ter Haseborg ist entsprechend anzupassen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kündigung des alten Vertrages mit Firma ter Haseborg vorzubereiten und im Zuge dessen über die Einholung von Vergleichsangeboten eine Ausschreibung der dezentralen Abwasserbeseitigung vorzubereiten.