Beschlussvorschlag
- Die fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bockhorn wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
- Der Vertrag über die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und Abwassersammelgruben mit der Firma ter Haseborg ist entsprechend anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Kündigung des alten Vertrages mit Firma ter Haseborg vorzubereiten und im Zuge dessen über die Einholung von Vergleichsangeboten eine Ausschreibung der dezentralen Abwasserbeseitigung vorzubereiten.