Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das Jahresergebnis 2015. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 71.942,62 € wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 40.433,63 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des Bürgermeisters.