Beschlussvorschlag
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters
zur Kenntnis.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das
Jahresergebnis 2015. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 71.942,62 € wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der Jahresüberschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 40.433,63 € wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die
Entlastung des Bürgermeisters.