Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das Jahresergebnis 2014. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 84.863,77 € wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.819,27 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des Bürgermeisters.

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