Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9

Beschluss.

 

Der Tragfähigkeits- und Verträglichkeitsanalyse wird zugestimmt. Mehrere Investoren haben sich in 2016 an die Gemeinde Bockhorn gewendet, um Einzelhandelsvorhaben zu realisieren. Diese drei Vorhaben wurden in enger Abstimmung mit den Fachaufsichts-/ Genehmigungsbehörden Landkreis Friesland und IHK Oldenburg auf ihre raumordnerische Verträglichkeit geprüft. Für das Grundzentrum Bockhorn wurde ein rechnerisches Ergebnis von max. 600 m² zusätzlicher Verkaufsfläche ermittelt. Mehr als die erweiterte Größenordnung zur gemeindlichen Weiterentwicklung des Einzelhandels seht nicht zur Verfügung. Sollten sich bundes- oder landesrechtliche Vorgaben oder die örtlichen Verhältnisse erheblich ändern, kann eine erneute Überprüfung stattfinden.

 

Die Vorhabenträger werden verpflichtet, bis zum 30.6.2018 verbindliche Bauanträge einzureichen. Die Gemeindeverwaltung Bockhorn begleitet aktiv die Umsetzung der Planung in enger Abstimmung mit dem Landkreis Friesland. In der VA-Sitzung, die auf den 30.6.2018 folgt, wird der Sachstand durch den Bürgermeister vorgestellt. Bei Verzögerungen der Durchführung behält sich der Rat die Beauftragung eines neuen Gutachtens vor.