Sitzung: 12.12.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9
Vorlage: 2017/161/1
Beschluss.
Der Tragfähigkeits- und
Verträglichkeitsanalyse wird zugestimmt. Mehrere Investoren haben sich in 2016
an die Gemeinde Bockhorn gewendet, um Einzelhandelsvorhaben zu realisieren.
Diese drei Vorhaben wurden in enger Abstimmung mit den Fachaufsichts-/
Genehmigungsbehörden Landkreis Friesland und IHK Oldenburg auf ihre
raumordnerische Verträglichkeit geprüft. Für das Grundzentrum Bockhorn wurde
ein rechnerisches Ergebnis von max. 600 m² zusätzlicher Verkaufsfläche ermittelt.
Mehr als die erweiterte Größenordnung zur gemeindlichen Weiterentwicklung des
Einzelhandels seht nicht zur Verfügung. Sollten sich bundes- oder
landesrechtliche Vorgaben oder die örtlichen Verhältnisse erheblich ändern,
kann eine erneute Überprüfung stattfinden.
Die Vorhabenträger werden verpflichtet, bis zum 30.6.2018
verbindliche Bauanträge einzureichen. Die Gemeindeverwaltung Bockhorn begleitet
aktiv die Umsetzung der Planung in enger Abstimmung mit dem Landkreis
Friesland. In der VA-Sitzung, die auf den 30.6.2018 folgt, wird der Sachstand
durch den Bürgermeister vorgestellt. Bei Verzögerungen der Durchführung behält
sich der Rat die Beauftragung eines neuen Gutachtens vor.