Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die
Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes in der
Vertretung vorliegen.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die
Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes in der
Vertretung vorliegen.