Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Herr Meinen erläutert die Vorschriften der § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und § 42 NKomVG (Vertretungsverbot). Anschließend werden die Ratsmitglieder förmlich durch Handschlag verpflichtet.

Die Verpflichtung und Pflichtenbelehrung werden durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung der einzelnen Ratsmitglieder aktenkundig gemacht.