Beschlussvorschlag
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das
Jahresergebnis 2013. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 83.413,97 € wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der
Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.412,17 € wird
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die
Entlastung des Bürgermeisters.
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