Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen:

a)      Die Einwendungen des Bürgers bzw. die Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellung vom 17.12.2015 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)      Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erweiterung Windpark Hiddels/Krögershamm“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung einschließlich Begründung erlassen.