Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

a)      Den Entwürfen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 einschließlich Begründung wird zugestimmt.

 

b)      Die Planunterlagen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 einschließlich Begründungen und vorliegender umweltrelevanter Daten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.