Sitzung: 13.06.2007 (06-11) Finanz-, Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 107/2007
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt, das Aufstellungsverfahren für die zukünftigen Haushalte und Investitionsprogramme wie folgt zu regeln:
- Die Verwaltung erarbeitet bis Mitte September einen Verwaltungsentwurf für das kommende Haushaltsjahr. Dieser Entwurf wird zunächst in einer nicht öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses vorgestellt, an der (natürlich) sämtliche Ratsmitglieder teilnehmen können.
- Anschließend
erhalten die Fachausschüsse die Gelegenheit, bis zum 01.11. erforderliche
Maßnahmen und Investitionen zu diskutieren. Dabei sind nicht nur Ausgaben
einzustellen, sondern auch Einnahmemöglichkeiten vorzuschlagen. Die
Vorschläge sind dann dem Finanzausschuss zur Abstimmung vorzulegen. Damit
es nicht zu Kompetenzüberschneidungen kommt, sind vorab die
Zuständigkeiten für die einzelnen Fachausschüsse festzulegen. Folgende
Einteilung wird vorgeschlagen:
Ausschuss: Zuständigkeiten (Einzelpläne bzw. Unterabschnitte)
Eigenbetrieb Abwasser: 7000, 7010, 7020 sowie Wi-Plan des Eigenbetriebes
Marktausschuss: 7300, 7301
Schulausschuss: 2100, 2101, 2102, 2920
Planung/ Umwelt: 1200, 6100, Hh.-St.: 6300.94000
Feuerschutz: 1300, 1400
Jugend, Kultur...: 3000, 3300, 3520, 3600, Epl. 4, 5500, 5600, 5610, 5700
Finanzen...: Epl. 0, 1100, 4350, 6200, 7900, 8100, 8130, 8800, Epl. 9
Wege und Bau: 5800, 6000, 6300, 6700, 7710
- Anschließend ist es die Aufgabe des Finanzausschusses, die Mittelanmeldungen so aufeinander abzustimmen, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf bzw. Entwurf des Investitionsprogramms erarbeitet wird. Eine inhaltliche Diskussion der einzelnen Mittelanmeldungen findet im Finanzausschuss nicht statt.
- Im Anschluss hieran sind die Entwürfe des Haushalts sowie des Investitionsprogramms dem Verwaltungsausschuss zuzuleiten.
- Spätestens in der Dezembersitzung des Rates soll dann der Haushalt für das kommende Jahr beschlossen werden können.