Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Es wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 gefasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller zu vereinbaren, der auch die Kostenregelung beordnet.