Beschluss
1.
Der Rat der
Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des
Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang,
Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.
2.
Der Rat der
Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das Jahresergebnis
2012. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.937,00 €
wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der Jahresüberschuss des
außerordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 74,71 € der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3.
Der Rat der
Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des
Bürgermeisters.