Beschluss

 

1.      Der Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das Jahresergebnis 2012. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.937,00 € wird der Investitionsrücklage zugeführt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 74,71 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des Bürgermeisters.