Beschlussvorschlag

 

1.      Der Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

2.      Das Ergebnis wird mit einem Überschuss von 525.860,95 € im ordentlichen Haushalt sowie mit einem Fehlbetrag von 18.783,00 € im außerordentlichen Haushalt festgestellt.

 

3.      Das ordentliche Ergebnis von 525.860,95 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage zugeführt.

 

4.      Aus der Überschussrücklage wird der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 18.783,00 € gedeckt, so dass der Bestand der Rücklage zum 01.01.2011 507.077,95 € beträgt.