Sitzung: 18.12.2014 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Befangen: 1
Vorlage: 2014/558
Beschlussvorschlag
1.
Der
Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
2.
Das Ergebnis
wird mit einem Überschuss von 525.860,95 € im ordentlichen Haushalt sowie mit
einem Fehlbetrag von 18.783,00 € im außerordentlichen Haushalt festgestellt.
3.
Das
ordentliche Ergebnis von 525.860,95 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage zugeführt.
4.
Aus der
Überschussrücklage wird der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe
von 18.783,00 € gedeckt, so dass der Bestand der Rücklage zum 01.01.2011
507.077,95 € beträgt.