Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die überarbeitete Richtlinie der Gemeinde Bockhorn für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten (§ 120 NKomVG) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.