Sitzung: 17.12.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2013/343/1
Beschlussvorschlag
- Die Planungsbeiträge der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß der Beschlussempfehlung der
Zusammenstellung vom 03.12.2013 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
- Das Einzelhandelskonzept
wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB beschlossen
- Das Einzelhandelskonzept entfaltet nach
herrschender Auffassung eine Wirkung von sechs Jahren. Im Hinblick auf die
demografische sowie städtebauliche Entwicklung wird eine Überprüfung des
Einzelhandelskonzeptes im dritten Jahr beschlossen.