Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Planungsbeiträge der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß der Beschlussempfehlung der Zusammenstellung vom 03.12.2013 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
  2. Das Einzelhandelskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen
  3. Das Einzelhandelskonzept entfaltet nach herrschender Auffassung eine Wirkung von sechs Jahren. Im Hinblick auf die demografische sowie städtebauliche Entwicklung wird eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes im dritten Jahr beschlossen.