Beschluss:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG über das Jahresergebnis 2010. Der Jahresüberschuss in Höhe von 83.368,62 € wird der Investitionsrücklage zugeführt.
  3. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des Bürgermeisters.