Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die genannte
Straße bzw. den genannten Weg gemäß § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom
01.01.2014 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bei dem Fußweg wird die Widmung auf den
Fußgängerverkehr beschränkt.
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die genannte
Straße bzw. den genannten Weg gemäß § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom
01.01.2014 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bei dem Fußweg wird die Widmung auf den
Fußgängerverkehr beschränkt.