Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen, die genannte Straße bzw. den genannten Weg gemäß § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.01.2014 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Bei dem Fußweg wird die Widmung auf den Fußgängerverkehr beschränkt.