Sitzung: 12.11.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2013/358
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die genannte Straße bzw. den genannten Weg gemäß § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.01.2014 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bei dem Fußweg wird die genannte Widmung auf den
Fußgängerverkehr beschränkt.