Beschluss
Von den Fraktionen bzw. Gruppen werden die folgenden Mitglieder genannt:
Der Rat stellt gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG die vorstehende Sitzverteilung und die Besetzung des Verwaltungsausschusses fest.
Von den Fraktionen bzw. Gruppen werden die folgenden Mitglieder genannt:
Der Rat stellt gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG die vorstehende Sitzverteilung und die Besetzung des Verwaltungsausschusses fest.