Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird beschlossen, auf eine Ortsbegehung zur Begutachtung der Straßenschäden zu verzichten.
  2. Es wird beschlossen, für die vorgenannten Maßnahmen die beschränkte Ausschreibung bei Fachunternehmen durchzuführen.
    Die Aufträge sollen anschließend durch die Verwaltung im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der vorgenommenen Kategorisierung an die jeweils günstigsten Bieter vergeben werden.