Beschluss:
- Die Satzung des Gemeindejugendringes wird zur Kenntnis
genommen.
- Von der Bildung eines Jugendbeirates zusätzlich zum
Gemeindejugendring wird abgesehen.
- Der 1. Vorsitzende des Gemeindejugendringes
–gleichzeitig Ortsjugendsprecher- berichtet zukünftig in den Sitzungen
dieses Fachausschusses über die Entwicklungen im Gemeindejugendring.