Sitzung: 27.11.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2012/186
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
- Dem vorgelegten Entwurf für den ersten
Planungsabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 71 „Vor der Burg“ wird
zugestimmt.
- Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit durchzuführen.
- Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
- Anschließend ist die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange sind einzuholen.