Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen:

 

  1. Dem vorgelegten Entwurf für den ersten Planungsabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 71 „Vor der Burg“ wird zugestimmt.
  2. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
  3. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
  4. Anschließend ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind einzuholen.