Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, zum Kindergartenjahr 2012/2013 eine Vormittagsgruppe im Ev.-luth. Kindergarten in eine Vormittagsintegrationsgruppe mit 12 Regelkindergartenplätzen und 4 Integrationsplätzen umzuwandeln und die zweite Nachmittagsintegrationsgruppe im Ev.-luth. Kindergarten mit 12 Regelkindergartenplätzen und 4 Integrationsplätzen zu schließen.

 

Die baulichen Maßnahmen zur Errichtung einer Kindergartengruppe werden zum 01.08.2012 in der Grundschule Steinhausen umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Klassenraum 1 für Zwecke des Kindergartens frei gehalten. Zum 01.08.2013 wird darüber hinaus der daneben liegende Klassenraum 2 für Betreuungszwecke frei gehalten. Ob dort bereits zum 01.08.2012 oder spätestens zum 01.08.2013 eine Kindergartengruppe als Außenstelle der Kommunalen Kindertagesstätte Grabstede eingerichtet wird, ist vom Ergebnis der anstehenden Kindergartenplatzvergabe abhängig. Sollte sich im Rahmen dieser Platzverteilung ergeben, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht in jedem Fall erfüllt werden kann, ist in der Grundschule Steinhausen zum 01.08.2012 eine Vormittagsgruppe einzurichten. Für den Übergangszeitraum vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013 ist dann allerdings die Gruppengröße auf 15 Kinder zu begrenzen, um den befürchteten Konfliktsituationen mit dem Schulbetrieb vorzubeugen.

 

Über den im Zusammenhang mit diesem Beschluss erforderlichen Umbau des Klassenraumes in der Grundschule Steinhausen wird nach einer separaten Sitzungsvorlage beraten.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das nach den Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes erforderliche Fachpersonal öffentlich auszuschreiben und einzustellen. Zusätzliches Betreuungspersonal für die Aufsicht der Schulkinder während der Sonderöffnungszeit von 7.00 Uhr bis 08.00 Uhr ist in den folgenden Schuljahren für die Grundschule Steinhausen und die Grundschule Bockhorn nach Bedarf und den Vorgaben in der Betriebserlaubnis einzustellen.

 

Für die Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeit durch Schulkinder wird eine Gebühr entsprechend der gültigen Kindergartengebührensatzung erhoben.