Sitzung: 12.04.2012 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10
Vorlage: 2012/071
Beschluss:
Es wird beschlossen, zum Kindergartenjahr 2012/2013
eine Vormittagsgruppe im Ev.-luth. Kindergarten in eine
Vormittagsintegrationsgruppe mit 12 Regelkindergartenplätzen und 4
Integrationsplätzen umzuwandeln und die zweite Nachmittagsintegrationsgruppe im
Ev.-luth. Kindergarten mit 12 Regelkindergartenplätzen und 4
Integrationsplätzen zu schließen.
Die baulichen Maßnahmen zur Errichtung einer
Kindergartengruppe werden zum 01.08.2012 in der Grundschule Steinhausen
umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Klassenraum 1 für Zwecke des
Kindergartens frei gehalten. Zum 01.08.2013 wird darüber hinaus der daneben
liegende Klassenraum 2 für Betreuungszwecke frei gehalten. Ob dort bereits zum
01.08.2012 oder spätestens zum 01.08.2013 eine Kindergartengruppe als
Außenstelle der Kommunalen Kindertagesstätte Grabstede eingerichtet wird, ist
vom Ergebnis der anstehenden Kindergartenplatzvergabe abhängig. Sollte sich im
Rahmen dieser Platzverteilung ergeben, dass der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz nicht in jedem Fall erfüllt werden kann, ist in der
Grundschule Steinhausen zum 01.08.2012 eine Vormittagsgruppe einzurichten. Für
den Übergangszeitraum vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013 ist dann allerdings die
Gruppengröße auf 15 Kinder zu begrenzen, um den befürchteten Konfliktsituationen
mit dem Schulbetrieb vorzubeugen.
Über den im Zusammenhang mit diesem Beschluss erforderlichen Umbau des Klassenraumes in der Grundschule Steinhausen wird nach einer separaten Sitzungsvorlage beraten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das nach den Vorgaben des
Kindertagesstättengesetzes erforderliche Fachpersonal öffentlich auszuschreiben
und einzustellen. Zusätzliches Betreuungspersonal für die Aufsicht der
Schulkinder während der Sonderöffnungszeit von 7.00 Uhr bis 08.00 Uhr ist in
den folgenden Schuljahren für die Grundschule Steinhausen und die Grundschule
Bockhorn nach Bedarf und den Vorgaben in der Betriebserlaubnis einzustellen.
Für die Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeit durch Schulkinder wird eine Gebühr entsprechend der gültigen Kindergartengebührensatzung erhoben.