Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Es wird mit 5 Jastimmen bei 2 Stimmenthaltungen vorgeschlagen:

 

  1. Für die Flächen 6 f, 6 h und 6 i der Potenzialstudie, belegen südwestlich der Hochspannungsleitung im Bereich Hiddels zwischen der Grenze zur Gemeinde Zetel und der Woppenkamper Bäke, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen mit dem Ziel, einen Standort für Windenergieanlagen darzustellen und damit gleichzeitig an anderer Stelle im Gemeindegebiet auszuschließen.

 

  1. Im Parallelverfahren ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem.                   § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

 

  1. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind erst einzuleiten, wenn mit der Antrag stellenden Interessengemeinschaft für diese Flächen der städtebauliche Vertrag zur Regelung der Einzelheiten abgeschlossen ist. Der Vertragsentwurf ist seitens der Verwaltung vorzubereiten und dem Fachausschuss zur Beratung vorzulegen.