Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

 

Es wird beschlossen:

 

a)      Der Vorbehaltsbeschluss vom 30.04.1991 hinsichtlich der Bauleitpläne wird aufgehoben.

 

b)      Gem. § 58 Abs. 2 Ziff. 2 NKomVG obliegt dem Rat die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

 

 

c)      Für die weiteren im Rahmen der Bauleitverfahren zu fassenden Beschlüsse ist

gem. § 76 NKomVG der Verwaltungsausschuss zuständig.