Beschluss:
Es wird beschlossen:
a)
Der
Vorbehaltsbeschluss vom 30.04.1991 hinsichtlich der Bauleitpläne wird
aufgehoben.
b)
Gem. § 58 Abs.
2 Ziff. 2 NKomVG obliegt dem Rat die abschließende Entscheidung über die
Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
c)
Für die
weiteren im Rahmen der Bauleitverfahren zu fassenden Beschlüsse ist
gem.
§ 76 NKomVG der Verwaltungsausschuss zuständig.