Beschluss:
Es wird beschlossen:
a)
Die
Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellungen vom 12.05.2011
bzw. vom 02.11.2011 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellungen
sind Bestandteil des Beschlusses.
b)
Die geänderte
Planunterlage (öffentliche Verkehrsfläche) und die Begründung sind erneut
öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden; die Einholung der
Stellungnahmen wird auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie
die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage
verkürzt.