Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Es wird beschlossen:

 

a)      Die Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellungen vom 12.05.2011 bzw. vom 02.11.2011 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

b)      Die geänderte Planunterlage (öffentliche Verkehrsfläche) und die Begründung sind erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden; die Einholung der Stellungnahmen wird auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt.