Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Es wird beschlossen:

 

a)      Für den Gemeindeteil Bredehorn ist das Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „Bredehorn-Süd“ einzuleiten. Der mit dem Landkreis Friesland abgestimmte Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 zum Protokoll über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.12.2011 ersichtlich.

 

b)      In der Satzung sind die Festsetzungen zur Grundstücksgröße und -breite, Grundfläche,  Anzahl der Wohneinheiten und Kompensation aufzunehmen.

 

c)      Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planung zu unterrichten.

 

Anschließend ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.