Beschluss:
Es wird beschlossen:
a)
Für den
Gemeindeteil Bredehorn ist das Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung
nach § 35 Abs. 6 BauGB „Bredehorn-Süd“ einzuleiten. Der mit dem Landkreis
Friesland abgestimmte Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 zum Protokoll über
die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.12.2011 ersichtlich.
b)
In der Satzung
sind die Festsetzungen zur Grundstücksgröße und -breite, Grundfläche, Anzahl der Wohneinheiten und Kompensation
aufzunehmen.
c)
Gemäß § 3 Abs.
1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
von der Planung zu unterrichten.
Anschließend ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Einholung der Stellungnahmen der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vorzunehmen.