Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Es wird beschlossen:

 

a)      Die Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellung vom 20.10.2011 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)      Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Bereich Lindenstraße) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung einschließlich Begründung beschlossen.