Beschluss:
Es wird beschlossen:
a)
Die
Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellung vom 20.10.2011
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des
Beschlusses.
b)
Die 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Bereich Lindenstraße) wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung einschließlich Begründung beschlossen.