Beschluss:
Es wird beschlossen:
a)
Die Planungsbeiträge der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß den Beschlussempfehlungen
der Zusammenstellung vom 04.08.2011 berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die
Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Am
Bahndamm“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung einschließlich Begründung
beschlossen.