Sitzung: 29.11.2011 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2011/014
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a)
Für den in der
Anlage zur Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereich an der Kreisstraße in
Bredehorn sowie für den Bereich westlich der Kreisstraße zwischen bestehender
Außenbereichssatzung und Hohelieter Straße ist das Verfahren zum Erlass der
Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „Bredehorn-Süd“ einzuleiten. Vor
Einleitung des Verfahrens ist die rechtliche Zulässigkeit der Größe des
Geltungsbereichs mit dem Landkreis Friesland abzustimmen.
b)
In der Satzung
sind die Festsetzungen zur Grundstücksgröße und -breite, Grundfläche, Anzahl der Wohneinheiten und Kompensation aufzunehmen.
c)
Gemäß § 3 Abs.
1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
von der Planung zu unterrichten.
d)
Anschließend
ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.