Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen:

 

a)      Für den in der Anlage zur Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereich an der Kreisstraße in Bredehorn sowie für den Bereich westlich der Kreisstraße zwischen bestehender Außenbereichssatzung und Hohelieter Straße ist das Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB „Bredehorn-Süd“ einzuleiten. Vor Einleitung des Verfahrens ist die rechtliche Zulässigkeit der Größe des Geltungsbereichs mit dem Landkreis Friesland abzustimmen.

 

 

b)      In der Satzung sind die Festsetzungen zur Grundstücksgröße und -breite, Grundfläche,  Anzahl der Wohneinheiten und Kompensation aufzunehmen.

 

 

c)      Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planung zu unterrichten.

 

d)      Anschließend ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.