Sitzung: 27.01.2011 (06-11) Finanz-, Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 560/2010/1
Beschlussvorschlag
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bockhorn für das Haushaltsjahr 2011 wird in der folgenden Fassung erlassen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Bockhorn für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Bockhorn in der Sitzung am ……… folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 7.790.923 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 8.132.185 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge ..........0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf ..........0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.334.465 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.465.576 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 202.647 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 507.100 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 304.453 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 153.126 Euro.
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 7.841.565 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.125.802 Euro.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 304.453 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350
v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
Bockhorn, den …………………… Spiekermann
Bürgermeister