Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Antrag der Interessengemeinschaft Hohle Straße 1 – 23 aus vorstehenden Gründen nicht zu entsprechen. Die Antragsteller sind darüber zu unterrichten, dass zum Befahren der gewichtsbeschränkten Straße Ausnahmegenehmigungen des Landkreises Friesland notwendig sind. Im Falle von Verstößen gegen die bestehenden Vorschriften wären der Landkreis bzw. die Polizei zuständiger Ansprechpartner.