Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

Es wird beschlossen, die genannten Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 49 „Wittenmoor“ gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz mit Wirkung vom 01.06.2009 dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Bei den Fußwegen wird die Widmung auf den Fußgängerverkehr beschränkt.