Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen:

 

a)         Die Anregungen und Bedenken von Bürgern sowie die Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellungen vom 20.01.2009 und vom 09.06.2009 zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen. Die Zusammenstellungen sind Bestandteil des Beschlusses.

b)        Der Bebauungsplan Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ gemäß § 10 BauGB als Satzung einschließlich Begründung.