Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen:

 

a)      Die Planungsbeiträge der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß den Beschlussempfehlungen der Zusammenstellung am 02.11.2006 zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen. Die Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

b)      Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Geschäfts- und Wohnanlage Steinhauser Straße“ gem. § 10 BauGB als Satzung einschließlich Begründung.