Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, für den Gemeindeweg „Totenweg“ die Anordnung des Verbotes gemäß Zeichen 260 StVO zu beantragen und im übrigen wie folgt zu verfahren:

 

  • Anordnung des Verbotes für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge (Zeichen 260 StVO).

 

  • Sperrung der Einfahrten durch Holzpfosten.

 

  • Teileinziehung des Weges gemäß § 8 NStrG, da die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten (Fußgänger und Radfahrer) beschränkt werden soll.

 

  • Sollte der Weg für Zwecke der Forstverwaltung oder für den Lehmabbau genutzt werden müssen, kann eine teilweise und zeitlich begrenzte Öffnung bei Erstattung der Unterhaltungsaufwendungen erfolgen.

 

  • Für Fußgänger und Radfahrer wird weiterhin ein 2 m breiter Streifen unterhalten.