Sitzung: 21.08.2008 (06-11) Wege- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 272/2008
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, für den Gemeindeweg „Totenweg“ die Anordnung des Verbotes gemäß Zeichen 260 StVO zu beantragen und im übrigen wie folgt zu verfahren:
· Anordnung des Verbotes für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge (Zeichen 260 StVO).
· Sperrung der Einfahrten durch Holzpfosten.
· Teileinziehung des Weges gemäß § 8 NStrG, da die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten (Fußgänger und Radfahrer) beschränkt werden soll.
· Sollte der Weg für Zwecke der Forstverwaltung oder für den Lehmabbau genutzt werden müssen, kann eine teilweise und zeitlich begrenzte Öffnung bei Erstattung der Unterhaltungsaufwendungen erfolgen.
· Für Fußgänger und Radfahrer wird weiterhin ein 2 m breiter Streifen unterhalten.